FAQ rund um die BRAMAC SystemGarantie

Allgemeine Fragen zur SystemGarantie*

Bei der BRAMAC SystemGarantie* handelt es sich um eine 30-jährige Garantie auf die Regensicherheit eines BRAMAC Steildachsystems. Um die SystemGarantie* in Anspruch nehmen zu können, muss das Dachsystem mit vordefinierten, für die Garantie qualifizierten Produkten der Marke BRAMAC ausgeführt werden. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie unter: ???

Mit der BRAMAC SystemGarantie erhalten Sie 30 Jahre Garantie auf die Regensicherheit Ihres kompletten Dachsystems gemäß den Garantiebedingungen.

Für Profis:

  • Höchste Qualitätsstandards: Hochwertige Materialien und perfekt aufeinander abgestimmte Komponenten helfen Ihnen zu optimalen Ergebnissen.

  • All-in-one: Profitieren Sie von einem Ansprechpartner bei der Planung, in der Ausführung und im Schadensfall.

  • Zuverlässigkeit: Im Garantiefall übernehmen wir auch die Austauschkosten der betroffenen Produkte.

  • Attraktives Zusatzangebot: Mit der schnellen und unkomplizierten Online-Beantragung bieten Sie Ihren Kunden die 30-jährige BRAMAC SystemGarantie* ohne zusätzliche Kosten an – und verschaffen sich so einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Für private Bauherren:

  • Höchste Qualität: Wir garantieren ein Dachsystem mit hochwertigen und langlebigen Produkten, bei dem alle Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sind.

  • Langfristige Sicherheit: Für den Schutz der Gebäudestruktur vor Schäden durch eindringenden Niederschlag, geben wir 30 Jahre Garantie auf die Regensicherheit des kompletten Dachsystems.

  • Sorgenfreiheit: Im Garantiefall werden von uns die Kosten für die betroffenen Produkte & die Kosten für den Austausch übernommen.

  • Keine Mehrkosten, kein Mehraufwand: Die BRAMAC SystemGarantie* ist im Kaufpreis enthalten und wird vom Dachdecker beantragt! Für Sie bedeutet das: garantierter Schutz ohne Mehraufwand und ohne Ihr Budget zu belasten!

Nein, die BRAMAC SystemGarantie* ist ein optionales Zusatzangebot. Voraussetzung ist die Verwendung der BRAMAC Systemprodukte und eine fachgerechte Verarbeitung.

Garantiegeber ist die BMI Austria GmbH, Bramacstraße 9, 3380 Pöchlarn, .

Die SystemGarantie* ist für Hausbesitzer oder private Bauherren relevant, die in Bezug auf Ihr Dach Wert auf langfristige Sicherheit und Qualität legen. Für Dachhandwerker ist die Garantie als zusätzliches Angebot für Endkunden relevant, das Vertrauen und Sicherheit schafft.

Die SystemGarantie* muss spätestens 3 Monate nach Fertigstellung des Daches beantragt werden.

Prozess

Für den Antrag ist die Adresse sowie Name und ggf. Ansprechpartner des ausführenden Dachhandwerkers, des Bauherren und des Gebäudes wichtig. Der Dachhandwerker startet den Prozess und bestätigt die Verwendung der relevanten Systemprodukte.

Die Garantie sollte zeitnah nach der Fertigstellung des Daches aktiviert werden, spätestens jedoch 3 Monate nach Fertigstellung.

Nach erfolgter Bauausführung stellt der Dachhandwerker den Garantieantrag. Daraufhin erhält der Bauherr eine Email zur Bestätigung. Sobald die Garantieurkunde dem Bauherren zugesendet wird, erhält der Dachdecker ebenfalls eine Benachrichtigung.

Der Dachdecker ist dafür zuständig, da er die fachgerechte Verwendung der Systemprodukte bestätigen muss.

Garantiebedingungen

Die Garantie erlischt nach 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Dachsystem.

Der Dachdecker startet die Beantragung, erst nach der Bestätigung durch den Bauherren wird die Beantragung wirksam.

30 Jahre ab dem Zeitpunkt der in der Garantie genannten Fertigstellung des Dachsystems.

Alle Garantievorraussetzungen sind in den Garantiebedigungen aufgeführt. Unter anderem müssen BRAMAC Systemprodukte fachgerecht verbaut worden sein.

Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Siehe Garantiebedingungen.

Abnutzung der Systemprodukte, die für die Regensicherheit unerheblich sind, sind kein Garantiefall.

Unwesentliche Fehler oder Abweichungen in der Beschaffenheit der Systemprodukte, die für den Wert und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Dachsystem unerheblich sind, sind kein Garantiefall.

Außergewöhnliche Ereignisse wie etwa Naturkatastrophen sind von der Garantie ausgeschlossen.

Reparaturen oder Umbauten sind erlaubt. Wenn aber Systemprodukte ganz oder teilweise ohne Kenntnis von BMI Austria ausgetauscht werden, erlischt die Garantie.

Handelt es sich um einen Garantiefall, so greift die SystemGarantie* und läuft danach weiter bis zum Ablauf der verbleibenden Restlaufzeit. Im Falle einer Neueindeckung des Daches muss eine neue SystemGarantie* abgeschlossen werden.

Von der Garantie abgedeckt sind Schäden am Dachsystem, die durch Mängeln der Systemprodukte verursacht werden, und die die Regensicherheit des Dachsystems beeinträchtigen.

Während der Garantiezeit wird BMI geeignetes Material zur Instandsetzung der betroffenen Bereiche nachliefern und trägt die hierfür erforderlichen Austauschkosten (Aus- und Einbaukosten des Materials).

Aus-und Einbaukosten zur Herstellung der Regensicherheit sind abgedeckt.

Während der Garantiezeit wird BMI geeignetes Material zur Instandsetzung der betroffenen Bereiche nachliefern und trägt die hierfür erforderlichen Austauschkosten (Aus- und Einbaukosten des Materials).

Während der Garantiezeit wird BMI geeignetes Material zur Instandsetzung der betroffenen Bereiche nachliefern und trägt die hierfür erforderlichen Austauschkosten (Aus- und Einbaukosten des Materials).

Die Ausführung der Arbeiten muss von einem dachdeckenden Fachbetrieb unter Einhaltung der allgemein gültigen Regeln der Technik, insbesondere der Herstellerverarbeitungsvorschriften von BMI in der jeweils gültigen Fassung, sowie im Übrigen gemäß der Anforderungen der ÖNORM ausgeführt werden.

Schäden aus Witterungseinflüssen sind durch die Garantie abgedeckt. Schäden von außergewöhnlicher Ereignisse, die nach den jeweils gültigen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen inklusive Elementarschäden versicherbar sind, wie Erdbeben, Hochwasser, Brand, Blitz, Hagelschlag, Explosionen, Absturz von Flugkörpern oder Teilen von diesen oder deren Landung, Sturm, Erdrutsch, Lawine, oder Steinschlag sind von der Garantie ausgeschlossen.

Reparaturen müssen durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden, bei unsachgemäßer Behandlung und Reparatur der Dachfläche sowie unsachgemäßer Begehung des Daches erlischt die Garantie.

BMI garantiert dem Begünstigten, dass Flächen-/Sondersteine und Dachsystemteile (kurz „Systemprodukte“) die unter dem Dachsystem liegende Gebäudestruktur vor Beschädigung schützen, die durch Eindringen von Niederschlag („Regensicherheit“) aufgrund von Mängeln der Systemprodukte verursacht wird.

5.1 Die Garantie umfasst keine Schäden,
5.1.1 die nicht durch
Systemprodukte selbst entstanden
sind.
5.1.2 die durch Instandsetzung , Neuinstallation oder den Austausch von Produkten, die nicht unter diese Garantie fallen, einschließlich des restlichen Gebäudedachs oder eines anderen Teil des Gebäudes oder damit verbundener Materialien, die keine Systemprodukte sind, entstanden sind.
5.1.3 infolge unsachgemäßer Behandlung und Reparatur der Dachfläche sowie unsachgemäßer Begehung des Daches.
5.1.4 aufgrund unzureichender Einhaltung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten. Dazu zählen Schäden, die durch ein unzureichendes Schneefangsystem entstehen.
5.1.5 aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die nach den jeweils gültigen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) inklusive Elementarschäden versicherbar sind, wie Erdbeben, Hochwasser, Brand, Blitz, Hagelschlag, Explosionen, Absturz von Flugkörpern oder Teilen von diesen oder deren Landung, Sturm, Erdrutsch, Lawine, oder Steinschlag.

Inanspruchnahme der BRAMAC SystemGarantie*

Reklamationen von Schäden werden an die Mailadresse "renate.fichtinger@bmigroup.com" gemeldet.

Ein etwaiger Schaden muss BMI unverzüglich, spätestens jedoch mit einer Frist von einem Monat ab Feststellung, schriftlich unter Vorlage dieser Garantie-Urkunde sowie einer Kopie des Kaufvertrages/Rechnungsnachweises gemeldet werden

Ein etwaiger Schaden muss in schriftlicher Form möglichst mit Bilder gemeldet werden. Dies kann durch den Eigentümer geschehen oder durch einen durch den Eigentümer beauftragten Fachbetrieb.

Ein etwaiger Schaden muss BMI unverzüglich, spätestens jedoch mit einer Frist von einem Monat ab Feststellung, schriftlich unter Vorlage dieser Garantie-Urkunde sowie einer Kopie des Kaufvertrages/Rechnungsnachweises gemeldet werden.

Vor der Durchführung der Reparatur des versagenden Systemprodukts muss BMI Gelegenheit zur Begutachtung des Objektes gegeben werden. Die Schadensbeseitigung ist zwischen dem Begünstigten und BMI abzustimmen.

Vor der Durchführung der Reparatur des versagenden Systemprodukts muss BMI Gelegenheit zur Begutachtung des Objektes gegeben werden. Die Schadensbeseitigung ist zwischen dem Begünstigten und BMI abzustimmen.

Ein etwaiger Schaden muss BMI unverzüglich, mitgeteilt werden. Die Begutachtung des Schadens erfolgt in Abstimmung mit BMI.

Wird das Gebäude veräußert, stehen die Ansprüche aus der Garantie unmittelbar dem Erwerber des Gebäudes zu.

Die Schadensbeseitigung ist zwischen dem Begünstigten und BMI abzustimmen. BMI ist vor Ausführung der Beseitigungsarbeiten ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Ist BMI mit der Höhe des Kostenvoranschlages nicht einverstanden, ist BMI berechtigt, auf eigene Kosten eine Drittfirma (Bedachungs- oder Bauwerksabdichtungsunternehmen) mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen.

Sonstiges

Die AGB finden Sie auf unserer Musterurkunde.

Sie können sich sowohl an Ihren zuständigen Dachdecker als auch an uns, BMI Austria GmbH, wenden!

Unsere Kontaktdaten:

BMI Austria GmbH Hauptverwaltung
Bramacstraße 9
A-3380 Pöchlarn
Austria

T +43 (0) 2757 4010-0
E office.austria@bmigroup.com

bmigroup.com/at

*gemäß Garantie-Urkunde