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Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie z. B. Wasserrecht (WHG), Baurecht, Arbeitsschutzrecht usw. erfüllen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat für Wolfin IB eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Abdichtungsmittel zur Verwendung in Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen) erteilt.
Die Anforderungen an das Material und die Prüfverfahren für deren Nachweis sind in den Zulassungsgrundsätzen des DIBt niedergelegt.
Belastungsstufe | Beschreibung | Beanspruchungszeitraum |
---|---|---|
gering | kurzzeitige Beanspruchung | ≤ 8 Stunden |
mittel | begrenzte Beanspruchung | ≥ 8 und ≤ 72 Stunden |
hoch | langzeitige Beanspruchung | ≥ 72 Stunden bis 3 Monate |
Die Belastungsstufen nach TRwS (Technische Regeln wassergefährdener Stoffe) 132 “Ausführung von Dichtflächen”.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Wolfin IB beinhaltet die Liste der Flüssigkeiten, gegen die unsere Abdichtungsbahn für die Beanspruchungsstufe „hoch“ chemisch beständig ist.
Bei der Abdichtung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kommt Wolfin IB zum Einsatz. Wolfin IB ist als Abdichtungsmittel von Auffangwannen und -räumen in Anlagen zum Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) zugelassen. Dazu gehört auch die Abdichtung von Tankräumen.
Für Abdichtungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz empfehlen wir Ihnen die fachliche Beratung unserer Anwendungstechnik zu nutzen. Das Beratungsergebnis wird durch WOLFIN bestätigt. Bitte beachten Sie: Solche Abdichtungen darf nur ein zertifizierter Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz ausführen.
Für sichere Abdichtungen nach WHG unterstützen wir Sie mit nützlichen Services rund um unsere Produkte für die Bauwerksabdichtung.
Haben Sie Fragen zur Abdichtung nach WHG? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.