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Die Energieeinsparverordnung ist ein grundlegender Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Die aktuell gültige Version ist im Jahr 2014 in Kraft getreten und soll die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verbessern. Das kann durch einen verbesserten baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie durch die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik erreicht werden. Zur Anlagentechnik zählen z.B. die Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.
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