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Die Flachdachrichtline des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. ist eines der zwei wichtigen Regelwerke im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung der Abdichtung beim Flachdach. Sie definiert Anforderungen an die Ausführung von Flachdächern und Dachabdichtungen sowie die zu verwendenden Materialien. Die Richtlinie überschneidet sich dabei in vielen Bereichen mit der entsprechenden DIN-Norm (DIN 18531) und ist ein wichtiges Regelwerk für das Dachhandwerk. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die aktuelle Fassung der Flachdachrichtlinie und die Unterschiede zu den Vorschriften der DIN 18531.
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Für die Planung von Flachdächern sind zwei Regelungswerke maßgeblich. Die DIN 18531 (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen) sowie die „Fachregel für Abdichtungen" – kurz Flachdachrichtlinie – vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Die DIN 18531 ist dabei eine Norm in einer Reihe von Normen die sich mit Abdichtungen befassen. Vereinfacht gesagt unterscheiden sich diese Normen (DIN 18531 bis DIN 18535) darin, wo die Abdichtung hergestellt wird. Es macht in den Anforderungen an eine Abdichtung, aber auch bei den verwendeten Stoffen, einen Unterschied, ob die Abdichtung unter befahrenen Flächen oder in einem Badezimmer hergestellt wird oder ob damit ein Behälter abgedichtet werden soll.
Flachdächer sind Dächer mit einem geringen Gefälle. Genauere und einheitliche Abgrenzungen gibt es weder in der der Literatur noch in der Praxis. Häufig wird aber bei Dächern mit einer Dachneigung von max. 10% von Flachdächern gesprochen. Ab 20% wird ein Dach als Steildach bezeichnet, ein Dach mit einem Gefälle zwischen 10-20% nennt man demnach flachgeneigtes Dach. Die Dachneigung ist zur Unterscheidung zwischen Flachdach und Steildach aber nur ein Merkmal, vielmehr ist für ein Flachdach typisch, dass es wasserdicht mit einer Abdichtung ausgeführt wird. Dabei werden Bahnen an den Überlappungen und Anschlüssen wasserdicht ausgeführt. Deckungen, die typisch sind für Steildächer sind, werden regensicher, aber nicht wasserdicht ausgeführt, zum Beispiel mit Dachziegeln oder Dachsteinen.
Die Flachdachrichtlinie fordert ein Mindestgefälle von 2%. Hintergrund ist, dass durch diese Dachneigung für eine ausreichende Entwässerung gesorgt wird und Wasser von der Dachfläche abfließen kann oder zumindest nicht lang anhaltend darauf stehend bleibt. Soll stehendes Wasser, also Pfützenbildung, aber ganz generell ausgeschlossen werden ist die dafür benötigte Dachneigung allerdings höher nämlich mindestens 5%. Von gefällelosen Abdichtungen spricht man, wenn Dächer kein oder nur ein geringes Gefälle unter 2 % (1,1°) haben.
Flachdächer werden auch nach der Konstruktion in zwei Arten unterschieden. Das unbelüftetes Dach, auch als Warmdach bezeichnet, ist so konstruiert, dass alle Schichten des Dachaufbaus auf einer Tragkonstruktion, z. B. Stahlbeton aufbauen. Das belüftete Dach (Kaltdach) verfügt dagegen über zwei Tragebenen, eine auf die die Abdichtung aufgebracht ist und eine - die untere - die die Konstruktion trägt. Der Zwischenraum wird mit Luft zum Feuchteabtransport durchströmt.
Die Flachdachrichtlinie kann für diese Bereiche genutzt werden:
Nicht genutzte Dächer
Genutzte Dächer
Dächer mit Begrünung (intensiv und extensiv oder Dachgärten)
Balkone, Terrassen, Loggien, Laubengänge
Befahrbare Dach- und Deckenflächen
Erdüberschüttete Deckenflächen
Dachflächen mit Solaranlagen
Sie können die Fachregel für Abdichtungen vom Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks im Fachbuchhandel kaufen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass es sich um die aktuelle Fassung der Flachdachrichtlinie mit den neuesten Anpassungen und Änderungen handelt. Vor vermeintlich kostenlosen Downloads eines PDF ist abzuraten.
Diese Anwendungsbereiche werden ausschließlich von den DIN-Normen 18531 bis 18535 (ehemals DIN 18195) geregelt:
Erdberührte Wände und Bodenplatten (DIN 18533)
Innenräume z. B. Nassräume (DIN 18534)
Sockelabdichtungen (DIN 18533)
Behälter und Becken (DIN 18535)
Die Regeln der Fachregel für Abdichtungen werden in fünf Kapitel unterteilt. Zusätzlich gibt es zwei Abschnitte für Anhänge. Die Flachdachrichtlinie ist wie folgt gegliedert:
Hier finden Sie die Definition des Geltungsbereichs der Flachdachrichtlinie und weiterer Begriffe. Zudem werden die üblichen Konstruktionsarten nicht genutzter und genutzter Dächer erläutert. Auch Hinweise zur Gestaltung und Planung der Abdichtung werden hier vorgestellt.
In diesem Kapitel werden die Beanspruchungen, die auf Abdichtungen einwirken können sowie notwendige Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel gegen Windsog) des Daches beschrieben. Des Weiteren werden für die folgenden Bereiche die Anforderungen definiert:
Gefälle
Unterkonstruktion,
Oberfläche der Abdichtung
In diesem Teil der Flachdachrichtlinie werden die Anforderungen und die einsetzbaren Materialien für die Funktionsschichten beschrieben. Die Flachdachrichtlinie unterscheidet sich in diesem Punkt deutlich von der DIN 18531. Anwendungs-, Einwirkungs- sowie Eigenschaftsklassen werden in den Richtlinien zum Beispiel nicht definiert. Stattdessen wird für jede Abdichtungsbahn die Dicke und Lagenanzahl je nach Material bestimmt. Bestimmte Qualitäten werden auch ausgeschlossen.
Ein weiterer Unterschied zwischen Norm und Fachregel zeigt sich in der Materialauswahl für PVC-haltige (PVC-P und EVA) Bahnen ohne Einlage oder innenliegende Verstärkung:
„Für Abdichtungen von genutzten, nicht genutzten und erdüberschütteten Flächen sind Kunststoffbahnen auf Basis von Polyvinylchlorid (PVC-P und EVA) ohne Einlage oder innen liegende Verstärkung und einer Dicke von mindestens 1,5 mm bei
oberseitigem Schutz der Abdichtung vor niedrigen Temperaturen (z.B. durch einen schweren Oberflächenschutz) oder
Verklebung mit der Unterlage
geeignet."
In den „Details“ stehen alle Regelungen zu den weiteren Komponenten eines Flachdaches. Das betrifft unter anderem:
Anschlüsse
Abschlüsse
Bewegungsfugen
Los- und Festflanschkonstruktionen
Klemmprofile und Klemmschienen
Entwässerungsabläufe und Notüberläufe
Für Wartungs- und Pflegearbeiten werden im Unterpunkt 5 der Richtlinie die Voraussetzungen und Regeln bestimmt.
Dieser Punkt teilt sich in zwei Unterkategorien (Anhang I und Anhang II) auf:
Anhang I: Windsogsicherung von Dächern mit Abdichtungen mit einer Neigung kleiner 5 Grad
Anhang II: Detailskizzen
Hier werden hauptsächlich Skizzen und Grafiken für die Planung und Ausführung von einem Flachdach dargestellt und Anschlussdetails detailliert.
So wie bei jedem Regelungswerk, werden die Fachregeln immer wieder aktualisiert. Der Aufbau der Richtlinie hat sich seit 2016 nicht mehr grundlegend geändert. Die letzten wichtigen Änderungen für Dachabdichtungen und Dachflächen finden Sie in der Tabelle:
Änderungen der Flachdachrichtlinie im Mai 2019 | Änderungen der Flachdachrichtlinie im März 2020 |
---|---|
Mindestfugebreite von EPDM-Bahnen bei Warmgassschweißen mit Polymerbitumen ist von 60 mm auf 40 mm verringert worden | 10 statt 6 Skizzen zum Thema Türanschlüsse |
Änderung der Bedingungen für leichten Oberflächenschutz | Neue Wärmedämmmaßnahmen für Türanschlüsse (konform zum Gebäudeenergiegesetz) |
Neue Grafik- und Detailskizzen |
Flachdachrichtlinie und die DIN-Norm 18531 sind ähnliche Regelwerke, unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten. So werden einige Begriffe unterschiedlich genutzt. In der Richtlinie wird zum Beispiel von „Unterlage“ und in der DIN-Norm von „Untergrund“ gesprochen. Bei der Festlegung der Beanspruchung einer Abdichtung ist die Flachdachrichtlinie pragmatischer. So unterteilt sie nicht nach Eigenschafts- und Einwirkungsklassen, sondern definiert direkt für die jeweilige Abdichtung die Bahnendicke.
Die Normen können sich mit der Flachdachrichtlinie überschneiden. Die DIN-Norm 18532 betrifft zum Beispiel „befahrbare Verkehrsflächen“. Doch auch in der Fachregel werden Anforderungen für Parkdecks beschrieben. Bei der Planung sollten Sie daher beide Regelwerke vergleichen und sich auf eine festlegen, die alle Bereiche des Dachprojektes umfasst.
Die Flachdachrichtlinie hat sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt und ist für die meisten Flachdachprojekte eine gute Wahl. Sie ist dennoch nicht allgemeingültig. Wenn ein bestimmter Bereich nicht in der Flachdachrichtlinie beschrieben wird, sollten Sie mit den DIN-Normen planen.
Hinweis: Vor Planungsstart sollte vertraglich festgesetzt werden, welches der Regelwerke genutzt wird.
Kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen rund um Steil- und Flachdächer benötigen.
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