FAQ rund um die BRAAS SystemGarantie

Allgemeine Fragen zur Garantie

Bei der BRAAS SystemGarantie handelt es sich um eine kostenpflichtige 30-jährige Garantie auf die Regensicherheit eines BRAAS Steildachsystems. Um die SystemGarantie in Anspruch nehmen zu können, muss das Dachsystem mit vordefinierten, für die Garantie qualifizierten Produkten der Marke BRAAS ausgeführt werden. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie unter: bmigroup.de/braas-systemgarantie .

Mit der BRAAS SystemGarantie erhalten Sie 30 Jahre Garantie auf die Regensicherheit Ihres kompletten Dachsystems gemäß den Garantiebedingungen.

  • Langfristige Sicherheit: BRAAS gibt 30 Jahre Garantie auf die Regensicherheit des Dachsystems

  • Top Qualität: Ein Dachsystem mit hochwertigen und langlebigen Produkten

  • Zuverlässig: Im Garantiefall werden die Kosten für die fehlerhaften Produkte und den Austausch übernommen

Nein, die BRAAS SystemGarantie ist ein optionales Zusatzangebot. Voraussetzung ist die Verwendung der BRAAS Systemprodukte und eine fachgerechte Verarbeitung.

Garantiegeber ist die BMI Deutschland GmbH.

Nein, BMI Deutschland bietet für das geneigte Dach ausschließlich die BRAAS 30 Jahre SystemGarantie an.

Die SystemGarantie ist für Hausbesitzer relevant, die in Bezug auf Ihr Dach Wert auf langfristige Sicherheit und Qualität legen. Für Dachhandwerker ist die Garantie als zusätzliches Angebot für Endkunden relevant, das Vertrauen und Sicherheit schafft.

Ja, die BRAAS SystemGarantie ist ein kostenpflichtiges Angebot. Der Preis richtet sich dabei nach der Größe der Dachfläche und steigt je 300 m² um 300 €.

Beispiel: 0-300 m² = 300€ incl. VerSt.; 301-600 m² = 600€ incl. VerSt.

Die SystemGarantie muss spätestens 3 Monate nach Fertigstellung des Daches beantragt werden.

Nein, die Laufzeit beträgt 30 Jahre.

Nein, die Garantie ist objektbezogen.

Prozess

Nach erfolgter Bauausführung stellt der Dachhandwerker den Garantieantrag. Sobald der Bauherr nach Bestätigung die Garantiekosten beglichen hat, dauert die Ausstellung nur wenige Minuten.

Für den Antrag ist die Adresse sowie Name und ggf. Ansprechpartner des ausführenden Dachhandwerkers, des Bauherren und des Gebäudes wichtig. Der Dachhandwerker startet des Prozess und bestätigt die Verwendung der relevanten Systemprodukte.

Die Garantie sollte zeitnah nach der Fertigstellung des Daches aktiviert werden, spätestens jedoch 3 Monate nach Fertigstellung.

Nach erfolgter Bauausführung stellt der Dachhandwerker den Garantieantrag. Sobald der Bauherr nach Bestätigung die Garantiekosten beglichen hat, dauert die Ausstellung nur wenige Minuten.

Nach erfolgter Bauausführung stellt der Dachhandwerker den Garantieantrag. Daraufhin erhält der Bauherr eine Email zur Bestätigung. Falls der Bauherr den Garantieantrag ablehnt wird der Dachhandwerk informiert. Sobald die Garantieurkunde dem Bauherren zugesendet wird, erhält der Dachhandwerker ebenfalls eine Benachrichtigung.

Der Dachhandwerker ist dafür zuständig, da er die fachgerechte Verwendung der Systemprodukte bestätigen muss.

Für die Aktivierung der Garantie werden Kosten in Abhängkeit der Dachfläche fällig. Der Preis richtet sich dabei nach der Größe der Dachfläche und steigt je 300 m² um 300 €.

Beispiel: 0-300 m² = 300€ incl. VerSt.; 301-600 m² = 600€ incl. VerSt.

Bei Dachflächen, die größer 2100 m² sind, setzten Sie sich bitte mit Ihrem BRAAS Fachberater in Verbindung.

Garantiebedingung

Die Garantie erlischt nach 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Dachsystem.

Der Dachhandwerker startet die Beantragung, erst nach der Bestätigung durch den Bauherren wird die Beantragung wirksam.

Sofern die Bedingungen erfüllt sind, nach Fertigstellung des Daches, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung.

30 Jahre ab dem Zeitpunkt der in der Garantie genannten Fertigstellung des Dachsystems.

Alle Garantievorraussetzungen sind in den Garantiebedigungen aufgeführt. Unter anderem müssen BRAAS Systemprodukte fachgerecht verbaut worden sein.

Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Siehe Garantiebedingungen.

Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Abnutzung der Systemprodukte, die für die Regensicherheit unerheblich sind, sind kein Garantiefall.

Unwesentliche Fehler oder Abweichungen in der Beschaffenheit der Systemprodukte, die für den Wert und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Dachsystem unerheblich sind, sind kein Garantiefall.

Außergewöhnliche Ereignisse wie etwa Naturkatastrophen sind von der Garantie ausgeschlossen.

Reparaturen oder Umbauten sind erlaubt. Wenn aber Systemprodukte ganz oder teilweise ohne Kenntnis von BMI ausgetauscht werden, erlischt die Garantie.

Handelt es sich um einen Garantiefall, so greift die SystemGarantie und läuft danach weiter bis zum Ablauf der verbleibenden Restlaufzeit. Im Falle einer Neueindeckung des Daches muss eine neue SystemGarantie abgeschlossen werden.

Von der Garantie abgedeckt sind Schäden am Dachsystem, die durch Mängeln der Systemprodukte verursacht werden, und die die Regensicherheit des Dachsystems beeinträchtigen.

Während der Garantiezeit wird BMI geeignetes Material zur Instandsetzung der betroffenen Bereiche nachliefern und trägt die hierfür erforderlichen Austauschkosten (Aus- und Einbaukosten des Materials).

Aus-und Einbaukosten zur Herstellung der Regensicherheit sind abgedeckt.

Während der Garantiezeit wird BMI geeignetes Material zur Instandsetzung der betroffenen Bereiche nachliefern und trägt die hierfür erforderlichen Austauschkosten (Aus- und Einbaukosten des Materials).

Während der Garantiezeit wird BMI geeignetes Material zur Instandsetzung der betroffenen Bereiche nachliefern und trägt die hierfür erforderlichen Austauschkosten (Aus- und Einbaukosten des Materials).

Die Ausführung der Arbeiten muss von einem dachdeckenden Fachbetrieb unter Einhaltung der allgemein gültigen Regeln der Technik, insbesondere der Herstellerverarbeitungsvorschriften von BMI in der jeweils gültigen Fassung, sowie im Übrigen gemäß der Fachregeln des ZVDH ausgeführt werden.

Schäden aus Witterungseinflüssen sind durch die Garantie abgedeckt. Schäden von außergewöhnlicher Ereignisse, die nach den jeweils gültigen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) inklusive Elementarschäden versicherbar sind, wie Erdbeben, Hochwasser, Brand, Blitz, Hagelschlag, Explosionen, Absturz von Flugkörpern oder Teilen von diesen oder deren Landung, Sturm, Erdrutsch, Lawine, oder Steinschlag sind von der Garantie ausgeschlossen.

Reparaturen müssen durch einen Fachbetrieb durcheführt werden, bei unsachgemäßer Behandlung und Reparatur der Dachfläche sowie unsachgemäßer Begehung des Daches erlischt die Garantie.

BMI garantiert dem Begünstigten, dass Flächen-/Formpfannen und Dachsystemteile (kurz „Systemprodukte“) die unter dem Dachsystem liegende Gebäudestruktur vor Beschädigung schützen, die durch Eindringen von Niederschlag („Regensicherheit“) aufgrund von Mängeln der Systemprodukte verursacht wird.

5.1 Die Garantie umfasst keine Schäden,
5.1.1 die nicht durch
Systemprodukte selbst entstanden sind.
5.1.2 die durch Instandsetzung , Neuinstallation oder den Austausch von Produkten, die nicht unter diese Garantie fallen, einschließlich des restlichen Gebäudedachs oder eines anderen Teil des Gebäudes oder damit verbundener Materialien, die keine
Systemprodukte sind, entstanden sind.
5.1.3 infolge unsachgemäßer Behandlung und Reparatur der Dachfläche sowie unsachgemäßer Begehung des Daches.
5.1.4 aufgrund unzureichender Einhaltung der Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflichten. Dazu zählen Schäden, die durch ein unzureichendes Schneefangsystem entstehen.
5.1.5 aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die nach den jeweils gültigen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) inklusive Elementarschäden versicherbar
sind, wie Erdbeben, Hochwasser, Brand, Blitz, Hagelschlag, Explosionen, Absturz von Flugkörpern oder Teilen von diesen oder deren Landung, Sturm, Erdrutsch, Lawine, oder Steinschlag.

Inanspruchnahme der Garantie

Reklamationen von Schäden werden an innendienst@bmigroup.com gemeldet.

Ein etwaiger Schaden muss BMI unverzüglich, spätestens jedoch mit einer Frist von einem Monat ab Feststellung, schriftlich unter Vorlage dieser Garantie-Urkunde sowie einer Kopie des Kaufvertrages/Rechnungsnachweises gemeldet werden

Ein etwaiger Schaden muss in schriftlicher Form möglichst mit Bilder gemeldet werden. Dies kann durch den Eigentümer geschehen oder durch einen durch den Eigentümer beauftragten Fachbetrieb.

Ein etwaiger Schaden muss BMI unverzüglich, spätestens jedoch mit einer Frist von einem Monat ab Feststellung, schriftlich unter Vorlage dieser Garantie-Urkunde sowie einer Kopie des Kaufvertrages/Rechnungsnachweises gemeldet werden.

Vor der Durchführung der Reparatur des versagenden Systemprodukts muss BMI Gelegenheit zur Begutachtung des Objektes gegeben werden. Die Schadensbeseitigung ist zwischen dem Begünstigten und BMI abzustimmen.

Vor der Durchführung der Reparatur des versagenden Systemprodukts muss BMI Gelegenheit zur Begutachtung des Objektes gegeben werden. Die Schadensbeseitigung ist zwischen dem Begünstigten und BMI abzustimmen.

Ein etwaiger Schaden muss BMI unverzüglich, mitgeteilt werden. Die Begutachtung des Schadens erfolgt in Abstimmung mit BMI.

Wird das Gebäude veräußert, stehen die Ansprüche aus der Garantie unmittelbar dem Erwerber des Gebäudes zu.

Schäden bzw. Reklamationen werden an innendienst@bmigroup.com gemeldet.

Die Schadensbeseitigung ist zwischen dem Begünstigten und BMI abzustimmen. BMI ist vor Ausführung der Beseitigungsarbeiten ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Ist BMI mit der Höhe des Kostenvoranschlages nicht einverstanden, ist BMI berechtigt, auf eigene
Kosten eine Drittfirma (Bedachungs- oder Bauwerksabdichtungsunternehmen) mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen.

Bezahlung

Aktuell können Sie zwischen einer Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift wählen.

Aktuell können Sie zwischen einer Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift wählen. Eine Zahlung per PayPal ist nicht möglich.

Aktuell können Sie zwischen einer Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift wählen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich. Ein Zahlungsbeleg wird Ihnen nach der Zahlung zugesendet.

Nach der Zahlung wird Ihnen ein Zahlungsbeleg per E-Mail zugesendet.

Ja, Sie können per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift zahlen.

Ja, eine Zahlung per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) ist möglich. Des Weiteren können Sie per Kreditkarte bezahlen.

Aktuell können Sie zwischen einer Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift wählen. Eine Zahlung per Banküberweisung ist nicht möglich.

Sie müssen Ihre Kontakt- und Bankdaten für die Bezahlung angeben.

Ja, die Gebühr für die SystemGarantie ist eine einmalige Zahlung. Es werden keine Folgezahlungen fällig.

Sonstiges

Schäden bzw. Reklamationen werden an innendienst@bmigroup.com gemeldet.

Die AGB finden Sie auf unserer Musterurkunde.